Neuregelung der Sportbootführerscheinverordnung
Die Neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ist am 10. Mai in Kraft getreten.
„Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Länge von 20 Metern ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde“, heißt es im Flyer des BMVI.
Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus wird statt der beiden Führerscheine „SBF Binnen“ und „SBF See“, künftig nur noch einen Sportbootführerschein ausgestellt werden. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt. Mit Inkrafttreten der neuen SpFV entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen bei ELVIS, oder Flyer vom BMVI
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