Neuregelung der Sportbootführerscheinverordnung

Die Neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ist am 10. Mai in Kraft getreten. „Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Länge von 20 Metern ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde“, heißt es im Flyer des BMVI. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber Mehr…