Verwaltungsgericht kippt Übernachtungsverbote

Veröffentlicht von Daniel Amkreutz am

Die 10. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein generelles Übernachtungsverbot für Sportboote an Steganlagen rechtlich nicht haltbar ist. Der Kläger, ein Segelsportverein am Berliner Wannsee beantragte 2020 eine wasserrechtliche Genehmigung für die Wiedererrichtung einer Steganlage. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin erteilte die Genehmigung mit der Auflage, dass das Übernachten auf den in der Anlage liegenden Sport- und Hausbooten verboten sei.

Ensprechend des nun veröffentlichten Urteils des Verwaltungsgericht ist diese Auflage rechtswidrig, soweit Übernachtungen von 1-2 aufeinanderfolgenden Nächten oder ausnahmsweise längere Übernachtungen von 4-5 aufeinanderfolgenden Nächten die Regel sind. Durch gelegentliche Übernachtungen auf den Booten würden die Wasserflächen nicht übermäßig in Anspruch genommen. Auch eine gemeinverträgliche Nutzungsdichte des Gewässers wird nicht überschritten – solange ein Sportboot vorrangig und nicht nur ausnahmsweise für Ausfahrten genutzt wird.

Gegen das Urteil kann noch der Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für unsere ebenfalls betroffenen Vereine in kürze.

Externe Links:

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Berlin

Kategorien: Sonstiges

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