Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (5. Bericht des BMVBS)
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, federführend ausgeführt durch das zuständige Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), haben sich in dem nun vorliegenden 5. Bericht an den Bundestag konkretisiert. Kernpunkt der Reform ist eine Kategorisierung der Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer zu erwartenden Tonnage, eng definierten Wasserstraßenrelationen und einer angenommenen Wertschöpfung. Folge dieser Kategorisierung ist der Umbau der Verwaltungsstruktur, die Entwidmung der „Restwasserstraßen“ und eine Nutzerfinanzierung durch Novellierung des Bundesgebührengesetzes.
Der Deutsche Motoryachtverband stimmt den Bemühungen der Bundesregierung zu, die Verwaltung der Bundeswasserstraßen effizient und sparsam zu gestalten. Dies liegt im Interesse aller Bürger, Anrainer und Nutzer der Bundeswasserstraßen. Jedoch ist die Grundlage der Reform, die Kategorisierung der Wasserstraßen durch eine vordergründige wirtschaftliche Betrachtung und die daraus folgende Ausgliederung der Restwasserstraßen aus der Verwaltung und der Verantwortung des Bundes zu kurz gegriffen. Hier fehlt ein gesamtgesellschaftlicher Maßstab, der Zukunftsperspektiven, Wirtschaftlichkeit und das Engagement verschiedener gesellschaftlicher Gruppen verbindet.
Der geplante Übergang vom Status „Bundeswasserstraße“ hin zu einer reinen Eigentumsverwaltung der Restwasserstraßen durch den Bund soll diesen von seinen Verpflichtungen zum Unterhalt freigeben. Es sind besonders diese Reviere, die für den Wassersport und Wassertourismus intensiv genutzt werden, die für die Regionen ein nicht zu unterschätzendes Potential bergen. Unzählige Wassersportvereine haben in diesen Revieren eine Heimat. Fehlt die Bewirtschaftung dieser Gewässer, sei es durch Ausbaggerungen oder Betrieb der Schleusen, wird den Vereinen, die seit mehreren Jahrzehnten die Gewässer nutzen, die Existenz entzogen. Die Stützung von bürgerlichem Engagement sieht anders aus.
Die Bundestagsinitiative zur Förderung des Wassertourismus in Deutschland wird durch diese Art der Umsetzung der WSV-Reform ad absurdum geführt. Der Gewinn für Deutschland liegt in der Nutzung und Vielfältigkeit seiner Gewässer, nicht in der jetzigen Einzelbetrachtung.
Die diskutierte Übergabe einzelner Restgewässer in die Verwaltung durch alternative Betriebsformen unterstreicht die oberflächliche Planung der Bundesregierung. Es erscheint widersinnig die Gewässer zu kategorisieren und möglichst schnell Fakten zu schaffen, ohne, wie im Bericht angemerkt, eine Planung für die Restgewässer vorlegen zu können. Denn zulässige und tatsächliche Optionen für die alternativen Betriebsmodelle sind, so der Bericht, noch detailliert zu prüfen und mit möglichen Partnern zu sondieren.
Eine duale Verwaltung, einmal vom Bund und auf der anderen Seite von noch nicht definierten Dritten, erhöht auf das gesamte Wasserstraßennetz gesehen den Verwaltungsapparat und erfüllt nicht den Anspruch an eine moderne effiziente Verwaltung.
Der Deutsche Motoryachtverband teilt den Ansatz der Bundesregierung, die vorhandenen Mittel sinnvoll und vor allem zukunftsorientiert einzusetzen. Die reale Mittelkürzung für viele Wasserstraßen, bedingt durch die geplante Ausgliederung, ist nicht nur in Hinblick auf die Bundestagsinitiative zur Förderung des Wassertourismus das falsche Signal. Die Beseitigung von bestehenden Engpässen und Instandhaltung der zum Teil überalterten wasserbaulichen Anlagen ist nach solchen Mittelkürzung nicht zu gewährleisten. Hier steht zu befürchten, dass ganze Teile des Netzes für die Sportschifffahrt in Zukunft wegfallen. Die Umlage der Kosten auf die Nutzer, zu Beginn der Reformplanungen in Form einer Maut oder Vignette angedacht, soll nun durch eine Novellierung des Bundesgebührengesetzes umgesetzt werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob der vermeintliche Gewinn, in einer vorliegenden Studie als nicht kostendeckend eingeschätzt, nicht am Ende dem Wassertourismus und damit der Entwicklung in den Regionen schadet.
Das Ziel des BMVBS noch dieses Jahr die benötigten Beschlüsse im Bundestag zu erwirken und Tatsachen in einer sehr komplexen Reform zu schaffen, erscheint auf Basis der vorgelegten Berichte nicht angebracht. Der DMYV befürchtet, dass hier unter Termin- und Kostendruck Fakten geschaffen werden sollen, deren Tragweite für den Standort Deutschland nicht kalkuliert wurden.
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