Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wirkt sich auf die Sicherheit im Hafen aus

Veröffentlicht von Der MVB informiert am

Stand DMYV - "Boot und Fun" 2016

Am Stand des DMYV wurde viel diskutiert

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

unsere gestrige Information über mögliche Auswirkungen des Verwaltungsgerichtsurteils hat bereits seine Wirkung gezeigt.
Die Leser sind sensibilisiert und dies war unser Anliegen. Beim Standempfang auf der Messe wurde mit unserer Vorsitzenden und auch untereinander heftig diskutiert und dem MVB der Auftrag erteilt, im Interesse der Mitglieder ein besonderes Augenmerk auf den weiteren Verlauf zu richten.

Dessen können Sie sicher sein! Die Arbeit Ihres gewählten Präsidiums liegt meist im Verborgenen – und gerade dort ist unser ständiges Wirken für Ihre Interessen.

Mit den heutigen Zeilen möchte die Unterzeichnerin Ihnen weitere Informationen an die Hand geben. Im täglichen Allerlei geht so mancher Gedankenansatz verloren. Nun liegen die Wintermonate bevor und bleibt die Zeit, einmal mehr solche Infos wieder ins Gedächtnis zurück zu rufen.

Wie erwähnt, wurden bereits einem Berliner Verein für seinen bestehenden Hafen für eine Vertragsverlängerung Auflagen erteilt, die man fürs Erste nur mit Kopfschütteln kommentieren kann. U.E. hat sich das Gericht vor der Urteilsverkündung wie auch das Bezirksamt nicht damit beschäftigt, z.B. sich einmal über das simpelste Sicherheitsmerkmal “Licht” zu beschäftigen.

Leider gibt es für das Land Berlin keine Verordnung für Sportboothäfen. (Dies ist unser nächster Ansatzpunkt für die Zukunft). Wie zu erfahren war, ist es durchaus üblich, dass in Bundesländern, die über keine solche Verordnung verfügen, im Bedarfsfall eine analoge Anwendung der Sportboothafenverordnung des Landes Schleswig-Holstein erfolgt.
Zu Ihrer Info hier der Link zur Landesverordnung für Sportboothäfen

Es handelt sich leider um keine Bettgeschichte, doch vielleicht ist es eine Anregung für die nächste Vorstandssitzung oder Mitgliederversammlung oder aber auch mal zur Überprüfung der Sicherheit Ihres Hafens.

  • Sind genügend Ausstiegsleitern vorhanden?
  • Gibt es Hinweise, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten befindet und ist er im Bedarfsfall auch erreichbar?
  • Existiert eine Liste mit den wichtigsten Telefonnummern an gut sichtbarer Stelle?
  • Wo ist das nächste Krankenhaus oder Apotheke und und und….

In diesem Sinne reichhaltige Häkchen auf der Prüfliste mit der Beruhigung “bei uns ist alles in Butter” !

Ihre Karin Peisker-Wichert
Präsidentin


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