Eilmeldung: Urteil Berliner Verwaltungsgerichts
Existenz aller Vereine in Gefahr?
Das Bezirksamt Berlin-Spandau nimmt ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2016 (VG 10 K 336.16) zum Anlass, bei Anträgen auf Verlängerung bzw. Neuantrag von Bootssteganlagen, die Nutzung dessen auf „Parkplatzniveau von PKW’s“ zu beschränken. Mit anderen Worten, die Lieger dürfen künftig nicht mehr mit Strom und Wasser versorgt werden. Auch dürfen aus „Artenschutzgründen“ die Stege nicht mehr beleuchtet werden! Auch soll das Übernachten auf allen Sportbooten mit Kajüte untersagt werden.
Bei dieser Maßgabe beruft sich das Bezirksamt auf eine Senatsinitiative, die die Möglichkeit solcher Beschränkungen nach deren Auffassung vorgibt.
Aktuell ist ein Spandauer Verein bereits davon betroffen. Sollte die Ansicht der Politik Schule machen und womöglich sich auf alle Bezirke ausweiten, würde dies der KO-Schlag gegen alle gemeinnützigen Vereine und kommerzielle oder private Stege.
Der Motoryachtverband Berlin wird alles versuchen, um diese massiven Einschnitte und Beeinträchtigungen zu verhindern. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!
4 Kommentare
Barak Fischer · 26. Dezember 2016 an 23:10
Eine Kajüte im Sportboot ist doch dafür gemacht, dass man darin übernachtet.
Wer maßt sich an, das zu verbieten?
Uwe Springborn · 28. Dezember 2016 an 07:31
Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Streitfall festgestellt, dass ein Sportboot von der Art und Nutzung einem Hausboot gleichzusetzen ist. Daraus resultiert die Gleichbehandlung bei der Vergabe von Liegeplätzen. Die Genehmigung von Steganlagen kann daher durch die Behörden mit Auflagen verbunden werden. Die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte hat das Urteil kommentiert: http://www.dombert.de/vg-berlin-entscheidet-zur-nutzung-von-bootsstegen/
Uwe Springborn (Vorsitzender MC Grünau e.V.)